Paul-Albert Schullerus - Ihr Mediator und Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtsanwalt in Mainz und Wiesbaden für Kündigungsschutzklagen

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage - Das geeignete Mittel gegen eine unrechtmäßige Kündigung

Sie haben eine mögliche Kündigung erhalten oder wurden bereits entlassen? Möglicherweise wurden Sie unter fadenscheinigen Gründen gekündigt oder die vom Arbeitgeber angegebenen Kündigungsgründe sind unbegründet? In solchen Fällen fühlen Sie sich zu Recht unfair behandelt, da oft klar unwirksame Kündigungen ausgesprochen werden.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß ich um die guten Erfolgsaussichten, sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Ich verstehe, wie belastend das Thema Kündigung sein kann, da Ihr Lebensunterhalt von Ihrem Arbeitsverhältnis abhängt. Wenn Sie das Kündigungsschreiben erhalten, kann dies nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme verursachen. Daher ist es besonders wichtig, professionellen Rat einzuholen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer bei Kündigungen. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie schnell handeln, da im Arbeitsrecht eine Kündigungsfrist von lediglich 2 Wochen gilt.

So können Sie effektiv Widerstand leisten

Um Sie erfolgreich in einer Kündigungsschutzklage zu verteidigen, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Klagefrist

  • Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
  • Wenn die Klage nicht rechtzeitig eingereicht wird, ist die Kündigung gültig.

Arbeitsamt

  • Unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht, sollten Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
  • Wenn Sie die Frist verpassen, besteht die Gefahr, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben.

Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis

  • Reichen Sie Ihren Nachweis über eine Behinderung oder Schwangerschaft ein, wenn Sie einen haben und diesen noch nicht während des Arbeitsverhältnisses vorgelegt haben.
  • Auch wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist es ratsam, trotzdem Klage einzureichen.

Betriebsrat (sofern vorhanden)

  • Konsultieren Sie den Betriebsrat.
  • Dem Arbeitgeber müssen vor jeder Kündigung die Kündigungsgründe mitgeteilt werden und er muss den Betriebsrat anhören.
  • Wenn der Betriebsrat Ihrer Kündigung widersprochen hat, erhöht dies Ihre Chancen vor Gericht.
  • Notieren Sie Ihre Arbeitsumstände möglichst genau.

Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:

  • Achten Sie auf Aufhebungsverträge, Zusagen zur Kündigungsrücknahme und Prozessbeschäftigungsverträge.
  • Aufhebungsverträge können einerseits eine Abfindung beinhalten, andererseits führen sie für einige Zeit zur Sperrung des Arbeitslosengeldes I.
  • Zusagen zur Kündigungsrücknahme sind nur schriftlich gültig. Arbeitgeber versuchen mit mündlichen Vereinbarungen, dass Arbeitnehmer die Kündigungsfrist verstreichen lassen.
  • Wenn Sie eine gewonnene Kündigungsschutzklage haben und eine angebotene Prozessbeschäftigung ohne berechtigten Grund ablehnen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf eine Nachzahlung des Gehalts.

Arbeitsgericht

  • Das Ziel eines Arbeitsgerichtsverfahrens ist in der Regel die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, aber oft enden die Verfahren mit einer Abfindung.
  • Das Arbeitsgericht besteht aus einem hauptamtlichen Richter.
  • Wenn es zu keiner Einigung kommt, findet ein Kammertermin statt, bei dem ein Richter und zwei Laienrichter (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) anwesend sind.

Wie ich Ihnen helfe

Bei einer Kündigung stehe ich als Rechtsanwalt an Ihrer Seite, um das Beste für Sie zu erreichen. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie im Kündigungsschutzprozess: angefangen beim Erstellen des Kündigungsschreibens bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Es ist von großer Bedeutung, die Umstände der Kündigung zu klären. Je nach Erfolgsaussichten ist es entscheidend, auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung auszuhandeln. Mein Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.

Als mein Mandant übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Voraus die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage erhält der Arbeitnehmer eine Nachzahlung des während des Verfahrens nicht gezahlten Lohns. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine alternative Beschäftigung anzubieten, um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Arbeitsleistung nicht verfällt.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis umgehend beendet, während bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung, jedoch muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers wird gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Dabei ist die Betriebszugehörigkeit von 1 bis 7 Monaten maßgeblich. Der Arbeitnehmer hat das Recht, innerhalb eines Monats zu kündigen. Es kann sein, dass tarifvertragliche Regelungen von diesen Fristen abweichen.

Gemäß § 126 BGB ist es erforderlich, die Kündigung schriftlich zu verfassen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form auf Papier vorliegen und persönlich unterschrieben sein muss. Die Verwendung elektronischer Formen wie SMS, E-Mail, PDF oder elektronischer Signaturen ist nicht gestattet.

Das Arbeitsgericht ist verantwortlich für sämtliche zivilrechtlichen Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie beispielsweise Kündigungsschutzklagen. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Bezirk, in dem der Arbeitnehmer üblicherweise tätig ist oder in dem sich der Betrieb befindet. 
Ein Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind weder die Kündigungsfristen noch eine Sozialauswahl zu beachten. Wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, führt dies jedoch dazu, dass das Arbeitsamt eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I verhängt.
Das Arbeitsverhältnis kann durch die Verwendung eines Aufhebungsvertrags (auch als Auflösungsvertrag bezeichnet) beendet werden. In einem solchen Vertrag können die Parteien beispielsweise Abfindungen oder Wettbewerbsverbote vereinbaren. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Schriftform, wie sie auch bei einem Kündigungsschreiben erforderlich ist, eingehalten wird.

Ein Arbeitnehmer hat in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu treffen.

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage besteht darin, die Ungültigkeit der Kündigung festzustellen. Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. In den meisten Fällen enden Kündigungsschutzverfahren jedoch mit einem Vergleich, der auch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beinhaltet.

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