Schullerus - Paul-Albert Schullerus - Ihr Rechtsanwalt für kompetente Mandantenbetreuung

Jobcenter fordert Unterlagen von Dritten

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Herausforderung: Anforderungen an Unterlagen vom Jobcenter

Mandanten berichten mir häufig, dass das Jobcenter die Einreichung von Unterlagen, meistens Einkommensnachweisen, von Dritten verlangt. Oft weigern sich diese Dritten jedoch, die angeforderten Dokumente bereitzustellen. In solchen Situationen lehnt das Jobcenter die Gewährung von Leistungen ab oder reduziert die Zahlungen auf 0,00 €.

In vielen Fällen ist der Dritte ein Mitbewohner des Leistungsbeziehers, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Rechtslage: Keine Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen Dritter.

Nach der aktuellen Rechtsprechung sind Empfänger von Sozialleistungen nicht verpflichtet, Unterlagen von Dritten oder anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.

Der Grund dafür ist, dass sie keinen Einfluss auf die Beschaffung dieser Dokumente haben. Sollte das Jobcenter diese Unterlagen als notwendig erachten, ist es verpflichtet, selbst gegen die betreffenden Dritten vorzugehen und die Herausgabe zu fordern (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.2019 – B 4 AS 78/08 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2008 – L 7 AS 722/07 ER).

Wurde Ihnen die Unterstützung bei Jobcenter-Leistungen verweigert? Falls das Jobcenter Ihre Leistungen wegen fehlender Unterlagen von Dritten ablehnt, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zur Seite.

Ansatz im Falle einer Ablehnung durch das Jobcenter

Wenn Sie beim Jobcenter Leistungen beantragt haben und diese aufgrund fehlender Unterlagen eines Dritten abgelehnt werden, empfehle ich Ihnen, dem Jobcenter schriftlich eine Frist von einer Woche zu setzen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Leistungsbescheid, kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen. Liegt bereits ein Versagungsbescheid vor, sollte ich umgehend Widerspruch einlegen.

In einigen Fällen fordert das Jobcenter die Unterlagen des Dritten an, um den Leistungsanspruch abschließend festzustellen.

Wenn die geforderten Dokumente nicht vorgelegt werden, setzt das Jobcenter den Leistungsanspruch auf 0,00 Euro fest und fordert bereits gezahlte Leistungen für den Bewilligungszeitraum zurück. Auch in diesem Fall ist der Widerspruch das geeignete Mittel, um meine Ansprüche zu wahren.

Haben Sie Schwierigkeiten mit dem Jobcenter, weil Unterlagen von Dritten nicht eingereicht wurden? Ich berate Sie umfassend und vertrete Sie vor dem Sozialgericht, falls ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erforderlich ist.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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