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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team darüber informieren?

Schwangerschaft: Wenn ich als Rechtsanwalt frühzeitig von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin erfahre, stellt sich häufig die Frage, ob ich das Team darüber informieren darf. Welche gesetzlichen Regelungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten?

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Informationen ohne Zustimmung weiterzugeben.

Nach dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber untersagt, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  • Dies schließt alle Personen ein, die nicht direkt für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin zuständig sind.

  • Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für sämtliche Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzustellen, welche Maßnahmen ergreifen werden müssen, falls eine Mitarbeiterin schwanger wird.

    • Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen anschließend umgesetzt werden.

    • So dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht länger als vier Stunden täglich in stehender Position arbeiten.

    • Auch Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen sind für werdende Mütter nicht gestattet.

  • Damit ich die Schutzmaßnahmen umsetzen kann, ist es mir gestattet, Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft zu informieren.

Ich unterstütze schwangere Arbeitnehmerinnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Arbeitsrecht. Egal ob es um Mitteilungspflichten, Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen geht – ich berate Sie umfassend und rechtlich sicher.

Bußgeld bei unzulässiger Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen möglich.

Wenn ich als Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Einverständnis im Team offenbare, kann dies rechtliche Konsequenzen für mich als Arbeitgeber nach sich ziehen. In solchen Fällen könnte mir unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben? Ich biete Ihnen rechtliche Unterstützung und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber überprüft werden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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