Paul-Albert Schullerus – Ihr Mediator und Fachanwalt für Sozialrecht

SGB VII – Prügelei während der Betriebsfahrt ist kein Arbeitsunfall

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

1. Sachverhalt

Im vorliegenden Fall konnte der Kläger aufgrund einer zugeparkten Betriebseinfahrt nicht mit seinem Auto auf das Betriebsgelände fahren und wurde vom Lkw-Fahrer beleidigt, als der Kläger gerade wieder losfahren wollte. Der Kläger schlug daraufhin die Wagentür zu und ging zum Lkw-Fahrer, um die Angelegenheit zu besprechen. Dabei schlug der Lkw-Fahrer dem Kläger ins Gesicht und verletzte ihn schwer. Der Kläger erlitt eine Mittelgesichtsfraktur

2. Entscheidung

Die Unfallversicherung erkannte den Vorfall jedoch nicht als Arbeitsunfall an, da der Kläger den Betriebsweg verlassen hatte, als er die Wagentür wieder schloss, um den Lkw-Fahrer zur Rede zu stellen. In diesem Moment diente sein Handeln privaten Zwecken und es bestand kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dem folgte das Sozialgericht Berlin. Eine gewalttätige Auseinandersetzung während einer Betriebsfahrt aufgrund von Beleidigungen eines anderen Verkehrsteilnehmers stellt keine Arbeitsunfall dar, so das Sozialgericht Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Berufung ist möglich (Stand 24.03.2023).
Fundstelle SG Berlin Urteil vom 16.02.2023 – S 98 U 50/21

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