1. Erhalt der Arbeitsbeziehung: Eine Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte zu lösen, ohne die Arbeitsbeziehung zu zerstören. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, insbesondere wenn es um langjährige Mitarbeiter oder spezialisierte Fachkräfte geht. Die Reputation als Arbeitgeber einerseits und als spezialisierte Fachkraft andererseits wird nicht beschädigt.
2. Kosteneffizienz: Im Vergleich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Mediationsverfahren oft kostengünstiger. Durch eine Mediation können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Zeit und Geld sparen, die sonst für rechtliche Verfahren aufgewendet würden. Im Arbeitsrecht trägt bis zum Ende der 1. Instanz jede Seite die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung. Im Falle einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Beteiligung von Anwälten, erst recht aber vor Gericht fallen diese Kosten an. Arbeitgeber sind hier häufig im Nachteil, weil Rechtsschutzversicherungen in den seltensten Fällen hierfür eine Deckung anbieten.
Das kostet ein Klageverfahren mit Einschaltung von Anwälten den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter, welcher 5000 € brutto pro Monat verdient hat:
1. Instanz:
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Anwaltskosten der Mandantschaft:
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1,30 Verfahrensgebühr:
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933,40 €
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1,20 Terminsgebühr:
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861,60 €
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Auslagen:
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20,00 €
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Zwischensumme:
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1.815,00 €
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19,00 % Umsatzsteuer:
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344,85 €
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Anwaltskosten Mandant:
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2.159,85 €
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Gerichtskosten:
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3,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:
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972,00 €
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Summe:
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3.131,85 €
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Summe gerichtl. Kosten:
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3.131,85 €
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Gesamtkostenrisiko:
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3.131,85 €
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Natürlich werden oft Vergleiche geschlossen, aber die Kosten ändern sich dadurch nur marginal, aufzusteigen diese sogar, was vielen Arbeitgebern gar nicht bewusst ist. Es sinken zwar die Gerichtskosten, aber der Anwalt verdient zusätzlich eine Einigungsgebühr:
1. Instanz:
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Anwaltskosten der Mandantschaft:
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1,30 Verfahrensgebühr:
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933,40 €
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1,20 Terminsgebühr:
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861,60 €
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1,00 Einigungsgebühr:
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718,00 €
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Auslagen:
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20,00 €
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Zwischensumme:
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2.533,00 €
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19,00 % Umsatzsteuer:
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481,27 €
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Anwaltskosten Mandant:
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3.014,27 €
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Gerichtskosten:
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1,00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:
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324,00 €
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Summe:
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3.338,27 €
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Summe gerichtl. Kosten:
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3.338,27 €
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Gesamtkostenrisiko:
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3.338,27 €
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Häufig ordnet das Arbeitsgericht das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers, oder aber eines Personalverantwortlichen an. Dessen berufliche Arbeitszeiten müssten hier ebenfalls gedanklich hinzugerechnet werden. Berücksichtigt man dann noch, dass ein Verfahren auch mehrere Gerichtstermine, schlimmstenfalls auch mehrere Instanzen andauern kann, wird offensichtlich, wie negativ die wirtschaftliche Bilanz einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.
3. Schnellere Lösung: Mediationen können schneller abgeschlossen werden als gerichtliche Verfahren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, rasch zu einer Einigung zu gelangen und den Konflikt hinter sich zu lassen. Ob und wann eine Mediation stattfindet, entscheiden die Beteiligten selbst. Man ist nicht an eine Terminierung durch das Gericht gebunden. Termine lassen sich entsprechend den Bedürfnissen an Ort und Zeit der Beteiligten anpassen.
4. Individuelle Lösungen: In einer Mediation haben die Parteien die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die ihren spezifischen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Dies führt dazu, langfristige und nachhaltige Vereinbarungen zu schaffen. Eine einvernehmliche Lösung beendet den Konflikt. Es gibt keine 2. Instanz in der Mediation. Wenn man sich geeinigt hat, ist die Sache erledigt.
5. Vertraulichkeit: Mediationen finden unter strikter Vertraulichkeit statt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Gespräche nicht öffentlich gemacht werden und die Parteien offen über ihre Bedenken und Interessen sprechen können, ohne dass dies gegen sie verwendet werden kann. Anders als im Gerichtsverfahren, wo „die halbe Belegschaft im Zuschauerraum Platz nehmen darf, wo Vertretern der Presse die Berichterstattung ermöglicht wird, findet eine Mediation ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt. So wird eine konstruktive, vertrauensvolle und ehrliche Atmosphäre zu Lösungsfindung geschaffen.